Indem die Abdrift bei Zerstäubung begrenzt wird, kann die Qualität der Behandlungen optimiert werden. Es gibt weniger abdriftende Pestizide. Durch weniger Abdrift schwinden die Gefahren für die Umwelt, die Gesundheit und die Kulturen anliegender Anbauflächen..

Die Abdrift bei der Zerstäubung ist das Verwirbeln von Tröpfchen der Pflanzenschutzmittelbrühe in der Luft, die während der Ausbringung nicht innerhalb der behandelten Parzelle eingelagert wird. Um Abdrift einzugrenzen, ist es wichtig auf gute Arbeitsbedingungen zu achten, seine Technik und Gerätschaft anzupassen und darauf zu achten, das geschützt wird, was nicht behandelt werden soll..

Abdrift von Anfang an mindern

Mehrere Vorschriften zielen darauf ab, die Abdrift zu begrenzen indem bei der Anwendung gewisse Bedingungen eingehalten werden bzw. Antidriftgerätschaft verwendet wird.

Bei der Zerstäubung auf Wetterbedingungen achten

conditions de pulvérisation
Conditions de pulvérisation

Die Windgeschwindigkeit, die relative Lufttemperatur und -feuchtigkeit sind die wichtigsten Faktoren, welche Abdrift beeinflussen. Selbst wenn diese Faktoren nicht kontrolliert werden können, ist es wichtig sie vor jeglicher Behandlung zu berücksichtigen. Bei einer Windgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h ist Zerstäubung verboten..

Weitere Informationen siehe Merkblatt Angemessene Zerstäubungsbedingungen

Kontrolle der Zerstäubungstechnik  

rampe de pulvérisation

Im Gegensatz zu den Wetterbedingungen kann die verwendete Zerstäubungstechnik vom Anwender kontrolliert werden.

  • Um Abdrift einzuschränken wird empfohlen die Höhe der Spritzgestänge anzupassen und die Fahrgeschwindigkeit des Zerstäubers zu reduzieren, um zu vermeiden, dass die Zerstäubungströpfchen weggetrieben werden.
  • Das  Modell, die Größe der Düsen und der Spritzdruck beeinflussen die Größe der erzeugten Tröpfchen. Größere Tropfen driften nicht so leicht ab.

In Belgien ist es Pflicht Gerätschaft zu verwenden, die es möglich macht die Abdrift um mindestens 50 % zu reduzieren. Für gewisse Pflanzenschutzmittel ist die Abdrift um 75 bzw. 90 % zu senken.

Liste der in Belgien anerkannten Gerätschaft und Maßnahmen zwecks Reduzierung von Abdrift 

Weitere Informationen, enthalten unsere Reihe Merkblätter überdie Reduzierung von Abdrift bei Zerstäubungur / la réduction de la dérive de pulvérisation

Abdriftbelastung reduzieren

Es sind mehrere Maßnahmen festgelegt worden, um Gewässer, empfindliche Lebewesen sowie nicht anvisierte Insekten und Pflanzen vor den negativen Auswirkungen der Abdrift zu schützen.
 

zone tampon

Schutz der Oberflächengewässer mit Pufferzonen 

Die Rolle einer Pufferzone besteht darin Wasserorganismen, und allgemein, Oberflächengewässer vor Pflanzenschutzmitteln zu schützen, die in Form von Zerstäubungsnebel in Gewässer gelangen.

In der Wallonie müssen geschützt werden:  Minimale Pufferzonen (regionale Maßnahme) und Pufferzonen mit "Kennzeichnung" (föderale Maßnahme). Diese Pufferzonen befinden sich entlang von Wasserläufen, Wasserflächen, Graben und Straßen bzw. an Grundstücken mit fließendem Wasser.

Weitere Informationen enthält unsere Seite über diese beiden zu berücksichtigenden Kategorien Pufferzoneneux 

Seit dem 1. Oktober 2021 muss entlang von Anbauflächen, die am Rand von Wasserläufen liegen, auf einer Breite von 6 m ab Uferrand, eine ständige nicht verholzende Pflanzendecke, und oder Gehölzdecke eingehalten werden.

Weitere Informationen, siehe unsere Seite über Ständige Pflanzendecken am Rand von Wasserläufen (CVP)

Nicht anvisierte Insekten und Pflanzen am Feldrand schützen

Auf dem Etikett gewisser Produkte steht, dass bei ihrer Anwendung, Gerätschaft verwendet werden muss, welche die Abdrift auf einen „Mindest“-Prozentsatz senkt. 

Diese Maßnahme gilt dem Schutz nicht anvisierter Insekten und Pflanzen, die sich am Feldrand aufhalten. Sie muss auf allen behandelten Parzellen angewandt werden, unabhängig davon, ob sie entlang eines Oberflächengewässers liegen oder nicht.

Beispiel: Pufferzone von 10 m mit Technik, welche die Abdrift um mindestens 90 % senkt.

Siehe unsere Merkblätter Pufferzonen je Kultur » zum leichteren Erkennen der Produkte, für die ein Mindest-Prozentsatz zur Reduzierung der Abdrift gilt. 

Schutz empfindlicher Lebewesen 

Mehrere Maßnahmen sind festgelegt worden, um empfindliche Lebewesen zu schützen. Unter diesen Maßnahmen ist das Verbot in einer Entfernung von weniger als 50 Meter ab Grundstücksgrenze zu zerstäuben :

  • Von Pausenhöfen und Räumen, die gewöhnlich innerhalb von Schulen und Internaten von Schülern genutzt werden;
  • Von Pausenhöfen und Räumen, die gewöhnlich innerhalb von Schulen und Internaten von Schülern genutzt werden.

Diese Maßnahme ist nur während der Stunden gültig, wo diese Orte besucht werden. 

FAQ - Reduzierung von Abdrift

Minimale Pufferzonen (regionale Maßnahme) müssen zu jeder Zeit eingehalten werden, egal ob zum Zeitpunkt der Zerstäubung Wasser vorhanden ist oder nicht.
Spezifische Pufferzonen, die in der Zulassungsurkunde und auf dem Etikett der Pflanzenschutzmittel stehen (föderale Maßnahme), müssen nur eingehalten werden, wenn zum Zeitpunkt der Zerstäubung Wasser sich an der Oberfläche befindet.

Die Vorschriften über Pufferzonen (Erlass der Wallonischen Regierung vom 11.07.2013) sehen keine Begrünung vor.
Jedoch: Seit dem 1. Oktober 2021 gilt jedoch, dass wenn eine Anbaufläche an einem Wasserlauf liegt, auf einer Breite von sechs Meter ab dem Uferrand eine ständige Pflanzendecke einzuhalten ist, die sich aus Gehölzvegetation und/oder nicht verholzender Vegetation zusammensetzt. (Quelle: Erlass vom 2. Mai 2019 über den Schutz von Wasserressourcen). 

1.    Diese Verpflichtung gilt nicht für Parzellen, die im ökologischen Landbau bzw. von Betrieben bewirtschaftet werden, die sich auf ökologischen Landbau umstellen.
2.    Die föderale Behörde kann für gewisse Produkte zur Begrünung der Pufferzone verpflichten (Beispiel Produkte auf Terbuthylazin-Basis).
Für weitere Informationen siehe das Dokument „FAQ grasbewachsener Streifen für Pflanzenschutzmittel auf Terbuthylazin-Basis“ www.phytoweb.be.

La réglementation sur les zones tampon (l'AGW du 11/07/2013) n'impose pas d'enherbement.
Toutefois : Depuis le 1er octobre 2021, lorsqu'une terre de culture borde un cours d'eau, un couvert végétal permanent, composé de végétation ligneuse et/ou herbacée, doit être respecté sur une largeur de six mètres à partir de la crête de la berge. (Source : Décret du 2 mai 2019 relatif à la protection de la ressource en eau). 
1.    Cette obligation ne concerne pas les parcelles exploitées en agriculture biologique ou en conversion bio.
2.    L’autorité fédérale peut imposer, pour certains produits, l’enherbement de la zone tampon (ex : produits à base de terbuthylazine).
Pour plus d’information, consultez le document « FAQ bande enherbée pour produits phytopharmaceutiques à base de terbuthylazine » sur www.phytoweb.be.

Siehe unser Kapitel FAQ - Pflanzenschutzmitteln FAQ -  Pflanzenschutzmittel

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