Das Programm zum Nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft (PGDA) in der Wallonie macht den Anbau von Zwischenkulturen als Nitratfalle in unterschiedlichen Fällen sowie zu unterschiedlichen festgelegten Zeiträumen zur Pflicht.
Wann bin ich vom Anbau einer Zwischenkultur als Nitratfalle betroffen ?
1. Nach der Zuführung von organischen Substanzen zwischen dem 1.7. und dem 15.9.
Nach jeder Ausbringung von organischen Substanzen, die zwischen dem 1. Juli und dem 15. September durchgeführt worden ist, muss vor dem 15. September eine Nitrat fixierende Zwischenkultur angebaut und bis zum 15. November einschließlich beibehalten werden. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich bei der darauf folgenden Kultur um eine Winterkultur handelt, bzw. wenn die auszubringende Menge sich auf 80 kg Stickstoff /ha auf eingearbeiteter Stroheinstreu begrenzt.
Wo ? Überall in der Wallonie
Anbau ? Zum 15.9. einschließlich
Vernichtung ? Ab dem 16.11.
Leguminosen ? Maximal 50 % der Dosis in reiner Kultur (siehe Zusammensetzung der Nitrat fixierenden Zwischenkultur)
2. Pflicht zur Bodenbedeckung von 90 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die vor dem 1.9. abgeerntet und nach dem 1.1. des darauf folgenden Jahres angebaut worden ist.
Wo ? In empfindlicher Zone
Anbau ? Zum 15.9. einschließlichs
Vernichtung ? Ab dem 16.11.
Leguminosen ? Maximal 50 % der Dosis in reiner Kultur (siehe Zusammensetzung der Nitrat fixierenden Zwischenkultur)
3. Für jede Leguminosenkultur, die vor dem 1.8. abgeerntet worden ist und auf die Weizen folgt
Wo ? In empfindlicher Zone
Anbau ? Zum 1.9. einschließlich
Vernichtung ? Ab dem 1.10
Leguminosen? Maximal 50 % der Dosis in reiner Kultur (siehe Zusammensetzung der Nitrat fixierenden Zwischenkultur)
Diese Maßnahme der sog. “kurzen Zwischenkultur” gilt nicht für Parzellen, auf denen eine Kultur angebaut worden ist zwischen der Leguminose, die vor dem 1. August abgeerntet und dem Weizen, der ausgesät worden ist.
Zusammensetzung der Zwischenkultur als Nitratfalle?
Die Summe der Verhältniszahlen zwischen der Dichte der Aussaat jeder Leguminose und ihrer Aussaatdichte in reiner Kultur darf 0,5 nicht überschreiten und die Summe der Verhältniszahlen zwischen der Aussaatdichte jeder Nicht-Leguminosenkultur und ihrer Dichte in reiner Kultur liegt über 0,5.
Sie möchten prüfen, ob die für Ihre Nitrat fixierende Zwischenkultur vorgesehene Zusammensetzung den Regeln des Programms zum nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft entspricht? Verwenden Sie unser Rechentabelle.
Einhaltung von Umweltauflagen und Ökoregelungen
Die Nitrat fixierenden Zwischenkulturen können verbucht werden, um den Verpflichtungen der GLÖZ 6 “Mindestbodenbedeckung” nachzukommen und sie können auch zwecks Einhaltung der GLÖZ 8 “nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente” als Zwischenfrucht angebaut werden.
Gewisse Nitrat fixierende Zwischenkulturen können für die Ökoregelung “Lange Bodenbedeckung” genutzt werden, vorausgesetzt sie werden bis zum 15.2.einschließlich beibehalten.
Die Regeln des Programms zum Nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft und die Anforderungen des GLÖZ sowie der Ökoregelung müssen berücksichtigt werden. Gibt es Abweichungen, so müssen die striktesten Pflichten angewandt werden..
Für die Auswahl der Arten, aus denen sich Ihre Nitrat fixierende Zwischenkultur zusammensetzt, nutzen Sie unser Online-Tool! Es wird Ihnen je nach Ihrer Situation !In 2-3 Klicks erhalten Sie einen Vorschlag, der Ihren individuellen Kriterien Rechnung trägt, z. B. ich habe an diesem Datum ausgesät; Ich bevorzuge eine bestimmte Aussaattechnik; Ich wünsche eine Struktur gebende Art bzw. nicht frostverträgliche Art zu säen, usw. Sofort testen! Sie können PROTECT’eau auch um Rat bitten.
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Ich wähle meine Zwischenkultur als Nitratfalle in einigen Klicks
Modul Zwischenkultur als NitratfalleFAQ -Anbau und Vernichtung von Zwischenkultur als Nitratfalle
Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement: Ja, wenn das Häckseln die Decke endgültig vernichtet (Bsp. Senf, Phazelie). Ökoregelung “lange Bodenbedeckung”: dito.
Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement: Ja, wenn dies die Zwischenkultur nicht vernichtet, allerdings reduziert es deren Nutzen! Es wird nochmals empfohlen Senf nicht vor dem 15.8. zu säen. Unter diesen Bedingungen wird es nicht erforderlich sein einzukürzen. Ökoregelung “lange Bodenbedeckung”: Nur ab dem 15.1.