Um jeglicher Gefahr für Wasserressourcen, Umwelt und Gesundheit vorzubeugen, müssen Lagerungseinrichtungen für Pflanzenschutzmittelhaltige Abwässer gewissen Anforderungen entsprechen.

Die Lagerungseinrichtungen

Sie müssen angemessene Abmessungen aufweisen. Der Beleg für die korrekten Abmessungen muss aufbewahrt werden (Beispiel: Vom Betreiber selbst bzw. von einem Berater der PROTECT’eau erstellte Berechnung).

Sie müssen gelegen sein in einer Entfernung von mindestens :
•    5 m ab dem öffentlichen Straßen- und Wegenetz,
•    10 m ab Wohnungen von Drittpersonen,
•    10 m ab Oberflächenwasser, einer bevorzugten Wassereinlaßstelle zum Grundwasser oder einer Einlaßstelle einer öffentlichen Abwasserleitung.

Unerlässliche Kriterien der Lagerungseinrichtungen  

Einrichtungen zur Lagerung von Pflanzenschutzmittelhaltigen Abwässern müssen dicht, korrosionsbeständig, mit einem Überlauf bzw. einer nach außen führenden Leitung ausgestattet sein und aus einem Material bestehen, das mechanische und chemische Festigkeit aufweist. Diese Anlagen können oberirdisch verlegt oder erdverlegt sein.   

Siehe unsere Seite Informationen für Lagerungseinrichtungen, die vor dem 5.7.2019/ Informations spécifiques aux stockages installés avant le 05/07/2019 montiert worden sind.

Achtung ! In der Präventivzone für Wasserfassungen (Zone IIa und IIb) gelten für die Lagerung von Pflanzenschutzmittelhaltigen Abwässern gewisse Einschränkungen.
Wenn Sie glauben davon betroffen zu sein, sollten Sie nicht zögern Ihren Berater der PROTECT’eau zu kontaktieren.

Behandlung Pflanzenschutzmittelhaltiger Abwässer

Sie möchten weitere Informationen über die Behandlung Pflanzenschutzmittelhaltiger Abwässer, siehe unsere Seite Angemessene Behandlung und Aufbereitung Pflanzenschutzmittelhaltiger Abwässer/ bien gérer et traiter les efflents phyto.

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