Um zu vermeiden, dass Grundwasser durch Stoffe, wie z. B. Nitrat, Pestizide oder Kohlenwasserstoffe verschmutzt wird, sind für Wasserentnahmestellen spezifische Regelungen eingeführt worden.

Schutz von Wasserentnahmestellen

In der Wallonie wird der Schutz von Wasserentnahmestellen per Regierungsdekret vom 12. Februar 2009 (B.S. 27.04.2009) Arrêté Gouvernemental du 12 février 2009 (MB 27.04.2009) geregelt. . Beim Schutz von zur Trinkwasserentnahme genutzten Gewässern werden mehrere festgelegten Gebiete berücksichtigt.

Grenzen der Präventivzonen

Präventivzonen entsprechen Sicherheitszonen, die am Rande der Wasserfassungen gelegen sind. Als sie festgelegt wurden, hat man entweder die Zeit gemessen, die das Grundwasser benötigte, um bis zur Wasserentnahmestelle zu gelangen, oder pauschal entsprechend dem Bauwerk (Brunnen/Schacht, Quellaustritt oder Stollen) und der Beschaffenheit des Grundwasserleiters (Sand, Kreide, Schiefer, usw.).

    Präventivzonen

    • Wassereinzugsgebiet – Zone I : Das Wassereinzugsgebiet entspricht der geografischen Fläche, in der ein Bau für eine Oberflächenwasserentnahme errichtet worden ist. Sie wird durch eine Linie begrenzt, die in einer Entfernung von 10 Metern ab den Außengrenzen der Oberflächenanlagen liegt, die zur Wasserentnahme absolut notwendig sind. Um jegliche direkte Wassereinleitung in diesem Gebiet zu vermeiden, sind dort jegliche Aktivitäten und Anlagen verboten, die zur Nutzung der Wasserentnahmestelle nicht notwendig sind.

    • Eine nahgelegene Präventivzone – Zone IIa: Gebiet, innerhalb dessen eine vom Grundwasser beförderte Verschmutzung die Wasserfassung innerhalb von weniger als 24 Stunden erreichen könnte.
    • Entlegene Wasserpräventivzone – Zone IIb: Gebiet innerhalb dessen eine vom Grundwasser beförderte Verschmutzung die Wasserfassung innerhalb von weniger als 50 Tagen erreichen könnte. 
    • Überwachungszone – Zone III : Zone, die der geografischen Fläche des Einzugsgebiets der Grundwasserfassung entspricht.

     

    Diese Schilder zeigen die Einleitungs- und Austrittstellen von Wasser in den Entlegenen Wasserpräventivzonen (Zone IIb).

     

    Nahgelegene und entlegene Wasserpräventivzonen

    Innerhalb der Wasserpräventivzonen sind einige Anlagen zur Begrenzung direkter Infiltrationen Pflicht (Beispiel: Abdichten von Gräben sowie vom Straßen- und Wegenetz). Weitere risikoreiche Anlagen und Tätigkeiten sind verboten, so z. B. Deponien, Camping-Grundstücke oder das Anlegen neuer Friedhöfe. 

    Sie möchten die per Ministerialerlass angenommenen bzw. zur öffentlichen Umfrage vorgelegten Präventivzonen für Wasserfassungen kennenlernen : hier klicken : cliquez ici

    Zusätzliche Einschränkungen in Präventivzonen

    Nitrat

    Neben der Einhaltung des Programms zum nachhaltigen Stickstoffmanagement (PGDA) werden in den Präventivzonen zusätzliche Einschränkungen angewandt, um Wasserverschmutzung durch Nitrat landwirtschaftlichen Ursprungs (übermäßige Düngung, mangelnde Dichte von Güllebehältern, usw.) zu vermeiden.

    Phyto

    Attention ce tableau est actuellement en cours de révision ! 

    Hydrocarbures et combustibles

    Zusätzliche Maßnahmen bei Wasserfassungen

    Laut Entscheidung des Umweltministers können Anreize geboten werden, die für die Randzonen von Wasserfassungen gelten, sobald: 

    • Die Nitratkonzentration über 20 mg/l liegt und eine Haussebewegung zu verzeichnen ist,

    • Pflanzenschutzmittelkonzentrationen liegen über 30 % der Normen, d. h. 0,15 µg/l für die gesamten Stoffe bzw. 0,03 µg/l für einen einzigen Stoff.

    • Strengere Maßnahmen (Beispiel: Verbot gewisse Pestizide auszubringen) können ebenfalls getroffen werden, sobald: 
      • Die Nitrat-Konzentration über 35 mg/l liegt,

      • Die Pflanzenschutzmittelkonzentrationen 75 % der Normen, d. h. 0,375 µg/l für alle Stoffe bzw. 0,075 µg/l für einen Stoff erreichen. 

    Das Ziel dieser Maßnahmen besteht darin, die Verschmutzung durch Nitrat oder Pflanzenschutzmittel im Grundwasser einzuschränken bzw. zu verhindern.

    Gibt es Finanzausgleich für Landwirte? 

    Für Konformitätsarbeiten, die nicht über eine andere Regelung, einschließlich insbesondere des Programms zum nachhaltigen Stickstoffmanagement, der Umweltgenehmigungen oder städtebaulichen Genehmigungen zur Pflicht werden, kann eine finanzielle Zuwendung der Société Publique de Gestion de l’Eau beantragt werden.

    Es gibt Agrarumweltmaßnahmen, die es dem Landwirt ermöglichen einen möglichen Ertragsverlust, der auf weniger Düngemittel bzw. das Anlegen von Wendeflächen usw. zurückgeht, wettzumachen. Die Gewährung dieser Zuwendungen hängt von der Einhaltung eines Lastenheftes ab (5 jährige Verpflichtung, Mähdaten, Düngung, usw.). Weitere Informationen auf : www.natagriwal.be

    Anmelden und Sie erhalten den Newsletter!