Laut Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft muss jeder Betrieb über genügend Flächen verfügen, um organische Düngemittel auszubringen, ohne die Umwelt zu gefährden.

Über welche Fläche muss der Betreiber verfügen?

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An dieser Stelle kommt der Bodenbindungssatz (BB) ins Spiel. Letzter berechnet die Fläche, die jeder Betrieb benötigt, um die Stickstoffmenge auszubringen, die er erzeugt. Er entspricht dem auszubringenden Stickstoff UND dem Stickstoff, der in den landwirtschaftlichen Nutzflächen genutzt werden kann, die in der GAP-Erklärung angegeben sind. Er wird für alle wallonischen Landwirte berechnet.

Für Betriebe, die in einem empfindlichen Gebiet liegen, wird ein zweiter Bodenbindungssatz errechnet.

Die endgültigen Bodenbindungssätze werden den Landwirten im Monat Juni übermittelt, der auf das Berechnungsjahr folgt. Sie müssen weiterhin weniger als 1 betragen. 

Welche Angaben / Daten sind bei der Berechnung des Bodenbindungssatzes berücksichtigt worden ? 

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  • Die Mengen, die in Zusammenhang mit den Nutzungsverträgen während des Zeitraums vom 1. April des Berechnungsjahres und dem 31. März des darauf folgenden Jahres bekanntgegeben worden sind. (contrats de valorisation)
  • Die Beweidungsverträge, die zwischen dem 1. April des Berechnungsjahres und dem 31. März des darauffolgenden Jahres durchgeführt worden sind. (contrats de pâturage )
  • Die Flächenangaben (s. Flächenerklärung) des Zeitraums vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Berechnungsjahres
  • Die Angaben zum Vieh (s. Sanitrace) des Zeitraums zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Berechnungsjahres. cheptel (via sanitrace)
  • Weitere organische Stoffe, die in den Betrieb gelangen bzw. den Betrieb verlassen, wie z. Bsp. Gärreste (Digestate), Schlamm aus Papierfabriken, usw.

Düngungen, die mit Düngemitteln durchgeführt werden, welche nicht im Bodenbindungssatz verbucht worden sind, sind spätestens sieben Tage nach jedem Düngevorgang in ein Verzeichnis einzutragen. Dieses Verzeichnis, das der Verwaltungsstelle zur Verfügung zu stellen ist, enthält mindestens nachstehende Elemente :

1.    Den Typ des verwendeten Düngemittels,
2.    Den Zeitpunkt der Verwendung,
3.    Die verwendete Menge,
4.    Den Ort der Verwendung.

Wie ist der voraussichtliche Bodenbindungssatz in Erfahrung zu bringen? 

Die wallonischen Landwirte können ab Februar und vor dem 31. März auf der  Website Bodensanierung und -schutz einen Bodenbindungssatz einsehen, der sich auf die Flächenangaben und das Vieh des Berechnungsjahres sowie auf die Vertragsdaten bezieht, zu denen die Verwaltung ab 1. Februar des Jahres N + 1 Informationen hat.

Den Landwirten, deren Bodenbindungssatz mehr als 1 beträgt, steht es somit frei vor dem 31. März des Jahres N + 1 auf der Grundlage von Nutzungsverträgen notwendige Transfers durchzuführen.

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Die Austauschbörse für Betriebsdünger zwecks Tausch unter Landwirten

La BEEF
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Wozu dient diese Maßnahme? 

Die Nutzung organischer Düngemittel bezweckt u.a. die langfristige Ertragsfähigkeit des Bodens, seinen Humuserhalt und seine Erosionsvorbeugung. Aus Sicht der nachhaltigen Landwirtschaft muss der Landwirt ein Gleichgewicht zwischen dem verfügbaren organischen Stickstoff, den Kulturen und den Grünflächen seines Betriebes suchen.

Entdecken Sie die jährliche Produktionsberechnung für Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde, aber auch Geflügel und andere Tierarten.

Der Bodenbindungssatz und Betriebsdünger-Transfers

Der Bodenbindungssatz und Betriebsdünger-Transfers

FAQ- Bodenbindungssatz

Wenn es eine nachträgliche Bekanntgabe gegeben hat, wird die nachträglich bekanntgegebene Menge für den Abtretenden und den Übernehmer berücksichtigt. Wenn es keine nachträgliche Bekanntgabe gegeben hat, werden für den Übernehmer die im Voraus bekannt gegebene Menge und 0 kg Stickstoff für den Abtretenden berücksichtigt.

Die für diese Flächen angewandte Berechnungsmethode ist vor kurzem geändert worden. Fortan ist zu unterscheiden zwischen (i) den in Flandern und in dem Großherzogtum Luxemburg bewirtschafteten Flächen; und (ii) denjenigen, die in weiteren Mitgliedstaaten liegen. 

Die in einem andern Land gelegenen Flächen, mit Ausnahme von dem Großherzogtum Luxemburg werden weiterhin als mit einer pauschalen Ausbringungskapazität gleichwertig betrachtet. Ein Hektar Grünfläche entspricht 230 kg Stickstoff und ein Hektar Anbaufläche entspricht 115 kg Stickstoff, vorausgesetzt sie wurden in der GAP-Erklärung als im Ausland bewirtschaftete Flächen deklariert. Es obliegt jedoch dem Bewirtschafter die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden gesetzlichen Vorschriften und Pflichten einzuhalten.
In Flandern und Luxemburg hingegen wird der Bodenbindungssatz mit dem Inkrafttreten einer Absichtserklärung, die mit der Wallonischen Region abgeschlossen worden ist, aufgrund der Anzahl Hektar, die in diesen Regionen liegen, anders berechnet. Fortan werden die Exporte dort berechnet, indem nur noch die reellen grenzüberschreitenden Transfers von Betriebsdünger berücksichtigt werden. Dieses Verfahren ähnelt der Berechnung von Exporten an Dritte. Ohne Bekanntgabe von Transfers kommen die Anzahl Hektar in Flandern bzw. in Luxemburg, die ein wallonischer Landwirt in seiner wallonischen Flächenerklärung  angibt, nicht mehr im wallonischen Bodenbindungssatz erscheinen.

BOVINS :
Der erzeugte organische Stickstoff wird berechnet auf der Grundlage der Normen kg Stickstoff / Kopf der verschiedenen Kategorien Rinder, die dem Erzeuger gehören und in Sanitel angegeben sind. Die Anzahl Tiere, die jeder Kategorie zugeordnet werden, entspricht dem Durchschnitt der 365 täglichen Inventare, die dank Sanitel bekannt sind. 

SCHWEINE :
Der erzeugte organische Stickstoff wird berechnet auf der Grundlage der Normen kg Stickstoff / Platz der verschiedenen Schweinekategorien (Eber, Mastschweine usw.) und auf der Grundlage der „durchschnittlichen“ Anzahl Schweine jeder Kategorie, die während der 3 vom Tierarzt durchgeführten jährlichen Visiten festgestellt werden. Die Anzahl Schweine auf biologisch kontrollierter Einstreu wird berücksichtigt auf der Grundlage einer vom Landwirt eingereichten Anfrage. 

GEFLÜGEL :
Der erzeugte organische Stickstoff wird berechnet auf der Grundlage der Normen kg Stickstoff / Platz der verschiedenen Kategorien und auf der Grundlage der Anzahl Plätze für die verschiedenen Kategorien, die für die Einrichtung des Beitrags zum Sanitärfonds mitgeteilt worden ist.

SCHAFE – ZIEGEN – HIRSCHARTIGE :
Der erzeugte organische Stickstoff wird berechnet auf der Grundlage der Normen kg Stickstoff / Kopf der verschiedenen Kategorien und auf der Grundlage der Anzahl Tiere jeder Kategorie, die am 15.12 im Sanitel -Verzeichnis des Viehbestands angegeben ist. 

PFERDE :
Der erzeugte organische Stickstoff wird berechnet auf der Grundlage der Anzahl Pferde, die zum 31.3 in der Flächenerklärung deklariert worden sind.  

KANINCHEN :
Der erzeugte organische Stickstoff wird berechnet auf der Grundlage der Anzahl Muttertiere und Mastkaninchen, die zum 31.3 in der Flächenerklärung deklariert worden sind.

Alle landwirtschaftlich genutzten organischen Stoffe werden bei der Berechnung des Bodenbindungssatzes einbezogen.

Diese Stoffe werden angegeben unter der Rubrik „Stickstoff, der aus organischen Stoffen hervorgeht“. Der Landwirt muss nichts unternehmen, um diese Stoffe mitzuteilen, damit sie berücksichtigt werden. Die Erzeuger dieser Stoffe müssen der GD Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt jährlich einen Bericht übermitteln. Dieser Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Stickstoffmengen, die je Kalenderjahr an die Betreiber abgetreten worden sind. Es ist somit nicht erforderlich Ausbringungsverträge aufzustellen. Derzeit bringt das Überschreiten des BB infolge dieser Eingliederung keine Folgen für die Cross-compliance-Regelung mit sich.

Das Düngen mithilfe von Düngemitteln, die nicht im Bodenbindungssatz verbucht worden sind, werden spätestens sieben Tage nach jeder Düngung in ein Verzeichnis eingetragen. Dieses Verzeichnis, das der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss, enthält zumindest nachhaltige Elemene :
- Der Typ des verwendeten Düngemittels,
- Der Zeitpunkt der Verwendung,
- Die verwendete Menge,
- Der Ort der Anwendung.

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