Bei der Lagerung von Betriebsdünger auf dem Feld oder im Hof müssen gewisse Bedingungen und genaue Zeiträume eingehalten werden. Zudem bedarf es zur Lagerung einer Konformitätsbescheinigung für Infrastrukturen zwecks Lagerung tierischer Abwässer (KBILTA).

1 . Lagerung auf einer dichten Oberfläche (im Feld)

Erlaubte Zeiträume :

- Rindermist: 9 Monate  

- Geflügelmist (Trockenmassegehalt > 55 %) : 6 Monate 

- Geflügelkot (Trockenmassegehalt > 55 %): 1 Monat     

Die Lagerung von Mist, Geflügelkot (TM-Gehalt > 55 %) und Kompost im Feld ist erlaubt, insofern :

Der Misthaufen in einer Entfernung von mehr als 20 Meter von einem gewöhnlichen Oberflächengewässer, einem Wasserentnahmebauwerk, einem Piezometer oder einer Eingangsstelle einer öffentlichen Abwasserleitung liegt.
Der Misthaufen nicht an einer natürlich geführten Abfluss-/Abschwemmkonzentration bzw. einem Überschwemmungsgefährdeten Gebiet liegt. Die Karten der Abflussachsen und Überschwemmungsgefahr sind einzusehen auf WalOnMap.
Geflügelkot einen Trockenmassegehalt von mehr als 55 % aufweist und nicht länger als 1 Monat lang eingelagert wird. Geflügelmist muss trocken sein (Trockenmassegehalt > 55%) und wird nicht länger als 6 Monate gelagert.
Die Lagerung von Rindermist nicht über 9 Monate hinausgeht. Wird die erlaubte Dauer überschritten, muss der Misthaufen um mindestens 10 Meter versetzt werden (ab den Außengrenzen). Der Standort darf erst 12 Monate, nachdem er geräumt worden ist, wieder verwendet werden.

Vergiss nicht zu bewerten !

Der Standort und das Lagerungsdatum im Feld sind jährlich in ein Verzeichnisheft einzutragen, das der Verwaltungsstelle bereitzustellen ist. Dieses Heft muss mindestens nachstehende Angaben enthalten: Das Datum der ersten Lagerung sowie die Nummer der Parzelle (stammt aus der GAP-Flächenerklärung), auf der gelagert wird. Gibt es für das Lagerungsjahr keine Referenzwerte, wird auf die Referenzwerte des Vorjahres zurückgegriffen. Dabei ist das Bezugsjahr zu nennen. Wenn Sie mehrere Misthaufen auf derselben Parzelle lagern, müssen diese nummeriert und eine Skizze ihrer Anordnung muss angefertigt werden. Das Aussehen des Verzeichnishefts ist nicht vorgegeben, insofern keine Seite spurlos herausgerissen werden kann. 

Sie sind dazu verpflichtet diese Angaben innerhalb von höchstens sieben Tagen nach Beginn der Lagerung in dem Heft schriftlich festzulegen, und sie fünf Jahre lang aufzubewahren.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern stellt PROTECT’eau Ihnen ein Blatt zur Registrierung der Lagerung auf dem Feld zur Verfügung / feuillet d'enregistrement de stockage au champ.

2. Lagerung auf dem Bauernhof 

Nicht alle Mistarten dürfen direkt im Feld gelagert werden. Daher ist es notwendig auf dem Bauernhof über ausreichende Lagerungskapazitäten zu verfügen.

Mistarten

Mist aus Anbindeställen und Mist aus häufig funktionierenden Schrapperbahnen muss auf einer betonierten, abgedichteten Lagerungsfläche gelagert werden, wobei die Sickersäfte aufgefangen werden und die Lagerungskapazität mindestens 3 Monate beträgt.

Abwässer aus der Geflügelhaltung (Kot und Mist)

Flüssiger Betriebsdünger

Gülle, Jauche und Sickersäfte müssen in dichten Tanks ohne Überlauf gelagert werden, die eine Lagerungskapazität von mindestens 6 Monaten aufweisen.

 

Die Lagerung von Abwasser aus der Geflügelhaltung, das einen Trockenmassegehalt von weniger als 55 % aufweist, muss auf einer betonierten, abgedichteten Lagerungsfläche gelagert werden, wobei die Sickersäfte aufgefangen werden und die Lagerungskapazität mindestens 3 Monate beträgt.



Bei ungetrocknetem Geflügelkot (dessen Trockenmassegehalt 35 % unterschreitet), muss das Lagerungsvorfeld überdacht sein.

3. Administrative Schritte : KBILTA

Jeder wallonische Landwirt, der Zuchttiere besitzt, muss eine Konformitätsbescheinigung für Infrastrukturen zwecks Lagerung tierischer Abwässer (KBILTA) besitzen, selbst wenn der Mist im Feld gelagert wird. Nur Landwirte, die keine Zuchttiere besitzen, sind davon freigestellt.

Dokument, das heruntergeladen werden kann : Attestation de Conformité des Infrastructures de Stockage des Effluents d’Elevage (ACISEE / Konformitätsbescheinigung für Infrastrukturen zwecks Lagerung tierischer Abwässer (ACISEE/KBILTA)

stockage

Gültigkeitsdauer der Bescheinigung? 

Die Bescheinigung ist mindestens alle 5 Jahre bzw. bei größeren Änderungen in Ihrem Betrieb zu erneuern, so z. B.:

  • Der Viehbestand nimmt in einem Jahr um mehr als 15 % zu,
  • Die Lagerungskapazität verändert sich,
  • Die Infrastruktur ist nicht mehr dicht,
  • Es wird auf andere Zuchttiere bzw. eine andere Stallart umgestiegen.

Weitere Informationen: s. unsere zahlreichen Merkblätter zum Thema stockage/Lagerung!  

Weitere Informationen : : s. unsere zahlreichen Merkblätter stockage/Lagerung pour vous aider ! 

4. Die Lagerungskapazität reicht nicht aus?

Wenn Sie nicht über genügend Lagerungskapazität verfügen, besteht die Möglichkeit unter gewissen Bedingungen mit einer Drittperson einen zeitlich begrenzten Vertrag zwecks Nutzung einer Lagerungsinfrastruktur für Abwasser aus der Tierhaltung abzuschließen. 

Dieser Vertrag ist von der Verwaltungsstelle genehmigen zu lassen.
Die Lagerungsinfrastruktur muss:

  • Den Lagerungsbedingungen entsprechen, die auch in den Gebäuden des Betriebs gelten, 
  • Die Kapazität der Infrastruktur, für die der Vertrag gilt, ist grösser als die im Vertrag angegebenen Kapazität bzw. entspricht der im Vertrag angegebenen Kapazität.

5. Abwasser aus der Pferdehaltung

Siehe unsere Seite zum Thema  Abwasser aus der Pferdehaltung / les effluents équins. 

FAQ - Lagerungsbedingungen

Insofern der Züchter Belege besitzt, die beweisen, dass es einen Vertrag zur Verwertung von Geflügelkot gibt und dass dieser Geflügelkot daher nie im Betrieb gelagert wird, sind die Bauten zur Lagerung von Betriebsdünger keine Pflicht. Die Lagerungsinfrastrukturen bei dem einen und / oder andern bieten die Möglichkeit die Zeiträume einzuhalten, in denen das Ausbringen verboten ist.

Ja, es ist möglich ein Fass zu verwenden. Dieses Fass muss ständig am Boden befestigt sein.

Es ist verboten Abwasser aus der Geflügelhaltung, dessen Trockenmassegehalt weniger als 55 % beträgt, auf dem Feld zu lagern. Der Abtretende oder der Abnehmer müssen sie auf einer betonierten Miststätte lagern, die mit einem Tank zum Auffangen der Sickersäfte ausgestattet ist. Die Abmessungen dieses Tanks müssen es ermöglichen die Lagerungszeiträume und -bedingungen einzuhalten. Nachstehend die verschiedenen Pflichten in puncto Lagerung von Abwasser aus der Geflügelhaltung, entsprechend der Abwasserkategorie:

Wenn Geflügelkot mit der Einstreu (Stroh, Sägemehl) gemischt ist, und die Mischung bei einem Trockenmassegehalt ab 55 % homogen ist, kann die Mischung als Geflügelmist betrachtet werden, der im Feld lagerbar ist. In allen andern Fällen (z. B. mit Grünabfällen gemischt), ist bei der Abteilung Abfälle (DPD) ein Nutzungszertifikat anzufragen, und zu prüfen, ob dieses die Lagerung im Feld ermöglicht. Sollte der TM-Gehalt den Schwellenwert von 55 % während der Lagerungsdauer zudem unterschreiten, ist die Lagerung im Feld nicht mehr erlaubt.

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