Seit dem 1. Oktober 2021 muss am Rand aller Wasserläufe, die entlang von Ackerflächen verlaufen, eine 6 Meter breite dauerhafte Pflanzendecke angelegt werden.  

Doch aus agrarwissenschaftlicher und technischer Sicht wird ein Toleranzwert zu diesem Zeitpunkt des Inkrafttretens festgelegt. Die dauerhafte Pflanzendecke muss somit so früh wie möglich und in jedem Fall, spätestens am 31.05.2022 angelegt sein. Dank dieser Begrünung kann die Pufferzone, die bereits auferlegt worden ist, um Wasserkontaminierung durch Abdrift (von z. B. Pflanzenschutzmitteln) und Düngemitteln zu begrenzen, den neuen essenziellen Umweltfunktionen  (Seite 8-16, Mag 8)genügen und die Qualität unserer Wasserläufe verbessern.

Wer ist von dauerhaften Pflanzendecken betroffen?

Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Anbauflächen bewirtschaften (einschließlich Wechselgrünland) und in einer Entfernung von weniger als 6 Meter ab dem oberen Uferrand eines Wasserlaufs liegen, es sei denn diese Betriebe werden ökologisch bewirtschaftet.

Wie sind die Wasserläufe zu orten? 

cours d'eau

Zur Lokalisierung der Wasserläufe muss man sich auf die Lage des Wallonisches Gewässernetz auf WalOnMap beziehen. Von der dauerhaften Pflanzendecke sind betroffen: Schiffbare Wasserstraßen, nicht schiffbare Wasserstraßen der 1., 2. und 3. Kategorie sowie nicht klassifizierte Wasserwege.
Von der dauerhaften Pflanzendecke nicht betroffen: Nicht definierte Wasserwege, z. B. Gräben und sonstige künstlich angelegte Ableitwege.
Zögern Sie nicht unser Lernprogramm/ Tutorial zurate zu ziehen:  Wie erkenne ich einen Wasserlauf wenn ich WalOnMap benutze?

Sie können sich ebenfalls an den Gewässerbetreiber, an PROTECT’eau oder an Ihren Flussvertrag wenden. 
Auf jegliche Beobachtung in Zusammenhang mit dem Verlauf eines Wasserlaufs kann hingewiesen werden mittels der Webanwendung, die von der Direktion Nicht schiffbare Wasserläufe (DCENN) des Öffentlichen Dienstes der Wallonie bereitgestellt wird : Webgis - Kartografische Anmerkungen zu Wasserläufen (arcgis.com). Für weitere Informationen, siehe Tutorial: Verwendung der Webanwendung "Kartografische Anmerkungen zu Wasserläufen”.
 

Wie wird die Breite der Pflanzendecke gemessen?

Wenn die Parzelle direkt entlang des Wasserlaufs liegt: Die Pflanzendecke muss ab dem oberen Uferrand 6 Meter breit sein. 
Wenn die Parzelle durch ein Element vom Wasserlauf getrennt ist, dessen Breite weniger als 6 Meter beträgt (beispielsweise ein Weg), muss die Breite der Pflanzendecke 6 Meter betragen, abzüglich der Breite des Elements, das die Anbaufläche vom oberen Uferrand trennt. 

Beispiel: Wenn ein 2 Meter breiter Weg die Anbaufläche vom oberen Uferrand trennt,  beträgt die Breite der Pflanzendecke auf Höhe der Parzelle 4 Meter.

Wie soll die dauerhafte Pflanzendecke sich zusammensetzen?

Die Pflanzendecke darf sich zusammensetzen aus Gehölzen, krautigen Pflanzen oder aus einer Mischung von beiden. Die Pflanzendecke kann spontan gewachsen oder angelegt worden sein.  

Die beiden Arten Pflanzendecke liefern für den Gewässerschutz ähnliche Resultate. Doch Waldstreifen verbessern die ökologische Qualität der Wasserläufe und bilden beim Zerstäuben (nur für Baumzüchter) ebenfalls einen Schutz vor Abdrift.

CVP

Die Decke muss „dauerhaft“ sein. Dies bedeutet, dass wenn die Pflanzendecke einmal angelegt ist, sie nicht mehr zerstört werden darf. Die Bodenbedeckung muss ganzjährig bestehen und darf nur in seltenen Ausnahmefällen (z. B.: Schlammströme, Ablagerungen von Sedimenten, Wildschweinschäden) erneuert werden. 
Einjährige reine Arten sind nicht erlaubt. Die Pflanzendecke sollte sich vorzugsweise aus mehrjährigen und multispezifischen Arten zusammensetzen. 
Wenn Obstbäume gepflanzt werden, die Bauholz oder Brennholz usw. liefern, muss zwischen den Baumreihen eine Pflanzendecke vorhanden sein.

Sonderfall Chinaschilf (Miscanthus) 

Auf dem Streifen darf kein Chinaschilf angebaut werden. Es ist heutzutage nicht möglich Chinaschilf anzulegen ohne Herbizide verwenden zu müssen. Die mit Chinaschilf bewachsenen Streifen, die seit 2 Jahren in der GAP angegeben worden sind, dürfen erhalten bleiben.

Welche Bestimmungen gelten für die Bewirtschaftung von Pflanzendecken?

Kann man sie nutzen?

  • Die Bodenbearbeitung des Streifens war nur erlaubt, um die Pflanzendecke im Jahr 2021 oder spätestens Ende des Winters 2022 anzulegen. Achtung: Der erste Meter ab dem oberen Uferrand darf nie bearbeitet werden.  
    Die Pflanzendecke darf nicht erneuert werden, allerdings sind bei großen Schäden, die z. B. durch Wildschweine, Frost oder Schlammströme verursacht werden,  Ausnahmen vorgesehen.
  • Dort darf kein Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Die Lokalbehandlung von gewissen Disteln (Gewöhnliche Kratzdistel, Acker-Kratzdistel, Krause Ringdistel), Ampfer (Stumpfblättriger Ampfer, Krauser Ampfer) und exotischen Invasivpflanzen ist erlaubt.
  • Das  Düngen mit organischem oder mineralischem Dünger ist verboten.
  • Das Weiden ist erlaubt, vorbehaltlich der Einhaltung der Vorschriften, die beim Zugang des Viehs zu Wasserläufen gelten.
  • Grasdecken dürfen gemäht werden. Häckseln ist erlaubt, doch die Mahd mit Abtransport wird bevorzugt, insbesondere wenn die Menge der erzeugten Biomasse groß ist.
  • Wenn keine Absicht besteht zu erzeugen, wird empfohlen so spät wie möglich und nicht vor dem 1. Juli zu intervenieren, um negative Auswirkungen für Kleintiere /Biovielfalt, die den Streifen bewohnen bzw. besteht, zu begrenzen.
  • Das Anlegen von Niederwald mit Kurzumtrieb ist dort erlaubt.
  • Die Nutzung unter Einhaltung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ist möglich.

Weitere Informationen, Siehe Merkblätte :

Eine Frage?  

FAQ - Dauerhafte Pflanzendecken am Rand von Wasserläufen / Couverts végétaux permanents en bord de cours d'eau

FAQ CVP

Des conseillers de différents organismes peuvent répondre à vos questions ! 

PROTECT'eau Pflanzenschutzmittel- und Nitrate-Regelung, Pufferzonen
Flussverträge, Gewässer-Betreiber, PROTECT’eauIdentifizierung von Wasserläufen
Fourrages MieuxAnlegen und Zusammensetzung von Grasdecken
Natagriwal Anlegen und Zusammensetzung von Gehölzdecken

FAQ - Dauerhafte Pflanzendecke entlang von Wasserläufen (CVP)

Nein, wenn auf einem Grundstück der Wasserlauf an der Oberfläche nicht zu sehen ist, ist die dauerhafte Pflanzendecke nicht anzulegen. Doch aufgepasst! Wenn sich auf der Karte des Réseau Hydrographique Wallon/ Wallonisches Gewässernetz (RHW) ein Strich befindet, aber in der Nähe des Grundstücks nichts zu beobachten ist, ist es möglich, dass ein Verwalter der Wasserläufe (für „kleine Wasserläufe“ sind dies allgemein die Provinzen) es zur Pflicht macht einen Wasserlauf mit Gewölbe oder einen kanalisierten Wasserlauf ohne Genehmigung bzw. Erlaubnis erneut zu öffnen.

Mithilfe der App der Direktion nicht schiffbare Wasserläufe (Direction des Cours d'eau non navigables, DCENN), die es möglich macht das strittige Element zu orten und eine E-Mail zu senden. Der Link zur App ist auf dem Landwirtschaftsportal zu finden : https://agriculture.wallonie.be/couvertvegetal-permanent.

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