Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft, Abweichungen für das Jahr 2024

Ausbringung schnellwirkender organischer Düngemittel*

  • Die Frist für das Ausbringen schnell wirkender organischer Düngemittel auf Anbauflächen ist ausnahmsweise auf den 30. September 2024 (das für das Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft vorgesehene Datum ist der 15. September) verschoben worden. 
  • Auch für Grünflächen dürfte der Ausbringungszeitraum ebenfalls bis zum 15. Oktober 2024 verlängert werden. Der Umweltminister muss zu diesem Thema einen Erlass der Regierung vorlegen. 

Anbau Nitrat fixierender Zwischenkulturen

  • Die Pflicht Nitrat fixierende Zwischenkulturen vor dem 15. September einzusäen, ist auf den 30. September 2024 verschoben worden.
  • Nitratbindende Zwischenkulturen sind frühestens zum 16. November  bzw. frühestens 2 Monate nach dem Datum des Anbaus - und wenn dieser nach dem 15. September getätigt worden ist - zu vernichten.

Anbau Nitrat fixierender Zwischenkulturen nach Leguminosen

  • Die Pflicht eine Nitrat fixierende Zwischenkultur einzusäen, wird für Leguminosenkulturen, die vor dem 15. August geerntet und auf die eine Weizenkultur folgt, auf den 1. Oktober  verschoben.

  • Diese Nitrat fixierenden Zwischenkulturen werden vernichtet frühestens zum 1. Oktober  bzw. frühestens 1 Monat nach dem Datum des Anbaus, wenn dieser nach dem 1. September getätigt wurde. 

Die Daten, an denen diese Kulturen angebaut und vernichtet worden sind, müssen ins Weideregister eingetragen werden.

* Schnellwirkende organische Düngemittel : Weichmist, Gülle, Jauche und Abwasser aus der Geflügelhaltung...

GLÖZ 6 

Im Rahmen der GLÖZ 6 ist die Ruhezeit, die dem Anbau einer Zwischenkultur bzw. einer Nebenfrucht vorangeht, auf 4 Wochen verlängert worden. Diese verlängerte Ruhezeit gilt für Anbauflächen, die vom 15. September bis zum 15. November bedeckt sein müssen. 

Doch Achtung! Diese verlängerte Ruhezeit gilt nicht für Parzellen mit Gefälle R10/R15, für die eine bis zum 31. Dezember währende Pflanzendecke vorgeschrieben ist. Für diese Parzellen ist eine 2wöchige Ruhezeit erlaubt.

 

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