Die Wasser-Rahmenrichtlinie stellt das Regelwerk für eine Gemeinschaftspolitik im Bereich Wasser dar. In ihr steht, dass Wasser keine Handelsware ist wie andere, sondern ein Vermögenswert, den man verteidigen und schützen muss.
Die Wasser-Rahmenrichtlinie, Richtlinie 2000/60/EG / La Directive-cadre Eau, Directive 2000/60/CE
Die Wasser-Rahmenrichtlinie, Richtlinie 2000/60/EG ist am 23. Oktober 2000 angenommen worden. Die Wasser-Rahmenrichtlinie zielt einerseits ab auf den Schutz und die Verbesserung der aquatischen Umwelt und andererseits soll sie zu einer nachhaltigen, ausgewogenen und fairen Nutzung von Wasser beitragen. Mit der Richtlinie möchte man einen "guten Zustand'" aller Gewässer, sowohl der Oberflächengewässer, als auch des Grundwassers sowie der Gewässerschutzzonen erlangen. Für Oberflächengewässer ist der gute Zustand gleichzusetzen mit einem guten ökologischen Zustand als auch mit einem guten chemischen Zustand. Beim Grundwasser ist der mengenmäßige und chemische Zustand kennzeichnend für den guten Zustand.
Das Hauptinstrument zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtline ist das Bewirtschaftungsprogramm, das für jede Flussgebietseinheit zu erarbeiten ist..
Diese Bewirtschaftungsprogramme schlagen Maßnahmenkataloge vor, die dazu verhelfen die Ziele der Richtlinie bis im Jahr 2027 zu erlangen. Das Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement (PGDA) / Programme de Gestion Durable de l’Azote (PGDA) und das Wallonische Programm zur Reduzierung von Pestiziden (PWRP) / Programme Wallon de Réduction des Pesticides (PWRP) sind Teil dieser Programme und zielen darauf ab, jeglicher Verschmutzung durch Nitrate und Pestizide vorzubeugen.
Die ersten Bewirtschaftungsprogramme sind im Jahr 2009 erarbeitet worden. Diese Programme sollen alle 6 Jahre überprüft werden. Derzeit werden die dritten Bewirtschaftungsprogramme (2022-2027) erarbeitet.
Für weitere Informationen zur Wasser-Rahmenrichtlinie, siehe «eau.wallonie.be».