Mit dem Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft möchte man die Wasserverschmutzung durch Nitrat landwirtschaftlichen Ursprungs eindämmen. Es gilt in der gesamten Wallonie. Doch für empfindliche Gebiete gelten strengere Maßnahmen.

PGDA IV

Das Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft

Die Richtlinie 91/676/EWG, allgemein als Nitrat-Richtlinie bekannt, verpflichtet jeden Mitgliedstaat auf EU-Ebene dazu ein Aktionsprogramm auf den Weg zu bringen, um Gewässer vor der Verschmutzung durch Nitrat landwirtschaftlichen Ursprungs zu schützen. In der Wallonie ist diese Richtlinie in der Landwirtschaft durch das Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement umgesetzt worden (PGDA).

Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement (PGDA IV): aktiver Link 

Gleichzeitig werden weitere Themenbereiche besprochen. Es handelt sich um Regelungen über die Kontrolle von potentiell auswaschbarem Stickstoff, den Schutz von Wasserentnahmestellen, Kohlenwasserstoffe oder aber die Einhaltung von Umweltauflagen (Cross-compliance-Regelung).

In 4 Seiten alles Wissenswerte über das Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft

Bebilderte Broschüre zum PGDA

Der Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2023 legt fest

Für das gesamte Gebiet der Wallonie :

-    Die Auflagen entsprechend der Konformitätsbescheinigung für Infrastrukturen zwecks Lagerung tierischer Abwässer (KBILTA/ACISEE),

-    Die Auflagen zum Bodenbindungssatz,

-    Die Bedingungen zur Übertragung von Betriebsdünger,

-    Die je nach Verwendungszweck des Agrarlands ausbringbaren Höchstmengen,

-    Die geltenden Ausbringungszeiträume,

-    Die Ausbringungskonditionen,

-    Die zum Anlegen einer Nitrat fixierenden Zwischenkultur geltenden Konditionen,

-    Die Bedingungen, die für erosionsanfällige Flächen gelten,

-    Die Bedingungen, die für die Vernichtung von Dauergrünland gelten

Zusatzkonditionen, die eigens für empfindliche Gebiete gelten:

  • Strenger regulierte Höchtstmenge für ausbringbaren Stickstoff,
  • Zusatzmaßnahmen für Bodendecke: winterfeste Pflanzendecke, kurze Zwischenkultur, 
  • Zum Ende der Vegetationsperiode Kontrolle der Stickstoffrückstande in Böden anhand von PAS-Maßnahme (Potentiell Auswaschbarer Stickstoff),
  • Strenger regulierte Ausbringungszeiträume,
  • Je nach Klimabedingungen strengere Ausbringungskonditionen,
  • Auflagen für (sehr) stark und extrem Erosionsgefährdete Flächen. 

Die Seite  Empfindliche Zone ist ebenfalls abrufbar.  

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