Die Rolle einer Pufferzone besteht darin Wasserorganismen und allgemein Oberflächengewässer vor Pflanzenschutzmitteln zu schützen, die in Form von Zerstäubungsnebel in Gewässer gelangen.
Was versteht man unter Pufferzone?
Eine Pufferzone ist ein unbehandelter Geländestreifen, der zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern angelegt worden ist ODER zwischen einer behandelten Fläche und Flächen, für die hohe Verrieselungsgefahr nach Oberflächengewässer hin besteht.
Man unterscheidet zwei Kategorien Pufferzonen: minimale Pufferzonen und Pufferzonen mit "Kennzeichnung"
Zwei Arten Pufferzonen
In der Wallonie müssen alle Nutzer von Pflanzenschutzmitteln sie einhalten. Bei einer gegebenen Situation und einem gegebenen Pflanzenschutzmittel ist es immer angemessen die Breite dieser beiden Pufferzonen (PZ) zu vergleichen und die breitere von beiden zu berücksichtigen.
Minimale Pufferzonen | Pufferzonen mit "Kennzeichnung" |
Regionale Maßnahmen | Föderale Maßnahmen |
Diese Pufferzonen hängen nicht mit dem verwendeten Pflanzenschutzmittel zusammen. Ihre Breite, die zwischen 1 und 6 Meter (in Großflächenkulturen) beträgt, hängt von der zu schützenden empfindlichen Zone ab (Wasserfläche, Wasserlauf, Graben, mit einem Sammelkanal ausgestatteten Straßen- und Wegenetz, usw.). | Diese Pufferzonen sind kennzeichnend für Pflanzenschutzmittel. Sie sind auf ihrem Etikett vermerkt und können ebenfalls auf Phytoweb eingesehen werden. Sie gelten nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Zerstäubung Wasser vorhanden ist, außer entlang der Straßen und Wege, die mit einem Sammelkanal ausgestattet sind. |
PZ mit Kennzeichnung: Gut zu wissen!
1. Für viele Produkte müssen zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung von Abdrift angewandt werden.
Beispiel : Pufferzone von 20 Metern mit einer Technik, die die Abdrift um 75 % verringert. Diese beiden Maßnahmen (PZ und % Anti-Abdrift) ergänzen sich und sind untrennbar. In unserem Beispiel müsste die Breite der PZ ohne diese verringerte Abdrift 30 M. betragen, bei einer Technik, welche die Abdrift um 50 % bzw. bei einer herkömmlichen Technik (0 %) um 40 M. reduziert. (siehe Umrechnungstabellen der Breite der PZ des FÖD). (voir tableaux de conversion de la largeur des ZT du SPF).
2. Die Pufferzonen mit Kennzeichnung können in gewissen Fällen mittels Einsatzes von anerkannter Antidriftgerätschaft und unter der Einhaltung von Konvertierungstabellen zu Pufferzonen verringert werden.
Beispiel : Eine PZ mit Kennzeichnung von 20 Meter mit einer Technik, welche die Abdrift um 75 % verringert, kann auf 10 Meter verringert werden, indem Gerätschaft eingesetzt wird, welche die Abdrift um 90 % reduziert. Diese Verringerung darf nicht diesseits der minimalen Pufferzone (regional) bestehen.
Ausnahme: Die PZ mit Kennzeichnung darf nicht reduziert werden, wenn ein grasbewachsener Streifen auferlegt worden ist (Beispiel: Terbuthylazin enthaltende Produkte).(ex : produits à base de terbuthylazine).
3. Für den Schutz nicht anvisierter Organismen am Feldrand ist für die Verwendung gewisser Produkte der Einsatz von Gerätschaft erforderlich, die es ermöglicht auf den gesamten behandelten Parzellen, ob sie in der Nähe eines Oberflächengewässers liegen oder nicht, bei der Verringerung der Abdrift einen Mindestprozentsatz zu erzielen. Wenn diese Produkte entlang eines Oberflächengewässers verwendet werden, muss ebenfalls eine PZ eingerichtet werden. Diese PZ kann verringert werden, indem Gerätschaft eingesetzt wird, die es ermöglicht einen Prozentsatz der reduzierten Abdrift zu erzielen, der über dem angegebenen Mindestprozentsatz liegt.
Beispiel : Eine Pufferzone von 20 Meter mit einer Technik, die Abdrift um mindestens 90 % verringert, kann nicht reduziert werden.
Karteien Pufferzone je Kultur
Die Pufferzonen werden alljährlich in den „Listen der erlaubten Pflanzenschutzmittel“ angegeben, welche die Versuchszentren veröffentlichen, um diese komplexe Gesetzgebung verständlich zu machen. Für jedes zugelassene Produkt ist die Breite der Pufferzone angegeben, die entsprechend der verwendeten Technik zur Reduzierung von Abdrift einzuhalten ist.*
- Maïs (CIPF - Überberufliches Zentrum für die Verkaufsförderung von Futtermitteln)
- Rüben (IRBAB - Belgisches Königliches Institut für verbesserte Rübenzüchtung)
- Kartoffeln (FIWAP) : accès réservé aux membres de la FIWAP
- Getreide (CePiCOP
Versuchszentrum für Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen - Raps (CePiCOP)
- Eiweißsaaten Erbsen, Lupine, Ackerbohne (CePiCOP)
*Wenn die Technik zur Reduzierung von Abdrift nicht angegeben ist, ist für die Pufferzone die herkömmliche Technik anwendbar (0 % Anti-Abdrift). Will man die Breite der Pufferzone mithilfe von Anti-Abdrift Gerätschaft (50, 75 oder 90 %) reduzieren, so verweisen wir auf die Umrechnungstabellen der Breite der PZ des FÖD.
Hinweis: Die Pufferzonen, die mit den Maßnahmen zur Reduzierung von Abdrift zusammenhängen, dienen dem Schutz von Oberflächengewässern. Beachten Sie, dass für alle Parzellen, auf die diese Produkte ausgebracht werden, für gewisse Produkte bei der Reduzierung von Abdrift ein MINDEST-Prozentsatz gilt, um Nichtzielpflanzen und -insekten am Feldrand zu schützen.Die betreffenden Produkte sind angegeben in Phytoweb.
FAQ - Ausweichareale
Ja, allerdings sind mehrere nachstehende Bedingungen einzuhalten: - Die Behandlung muss begrenzt und lokal sein; - Die Behandlung muss mithilfe einer Zerstäuberlanze bzw. einer Rückenspritze, per Einspritzen, durch Befeuchten (Benetzen) oder durch Bepinseln durchgeführt werden. - Eine Behandlung kann nur gegen gewisse Distelarten (Gewöhnliche Kratzdistel, Acker-Kratzdistel, Krause Ringdistel), Ampfer (Stumpfblättriger Ampfer, Krauser Ampfer) und gegen invasive exotische Pflanzen durchgeführt werden. - Bei lokalen Behandlungen, die mit einer Zerstäuberlanze bzw. Rückenspritze durchgeführt werden, muss das auf dem Produkt angebrachte Etikett mit der Aufschrift „Pufferzone“ berücksichtigt werden - Der erste Meter der Pufferzone (Ausweichareal, Ausweichbiotop) darf nie mithilfe einer Zerstäuberlanze bzw. einer Rückenspritze lokal behandelt werden.
Die Regelung über Pufferzonen (Erlass der Wallonischen Regierung vom 11.07.2013) macht Grasdecken nicht zur Pflicht. Jedoch :
1. Für Ackerflächen, die entlang eines Wasserlaufs liegen, muss seit dem 1. Oktober 2021 auf einer sechs Meter breiten Fläche ab dem oberen Uferrand eine dauerhafte Pflanzendecke eingehalten werden, die sich aus einer Gehölzvegetation und/oder nicht verholzender Vegetation zusammensetzt. (Quelle: Erlass vom
2. Die föderale Behörde kann bei gewissen Produkten die Begrünung der Pufferzone auferlegen (Beispiel: Terbuthylazin enthaltende Produkte). Für weitere Informationen, siehe das Dokument „FAQ grasbewachsener Streifen für Pflanzenschutzmittel, die Terbuthylazin enthalten“ www.phytoweb.be.
Non. La présence d’une haie entre une zone traitée et une zone sensible* n’est pas reconnue comme une mesure anti-dérive, lorsque la pulvérisation est dirigée verticalement vers le sol. Elle ne peut donc pas être utilisée pour réduire la largeur d’une zone tampon spécifique. *Zone sensible = eau de surface ou surface pour laquelle le risque de ruissellement vers les eaux de surface est élevé.
Consultez notre section FAQ - Zones tampon