Diese Seite wird demnächst entsprechend den neuen Vorschriften zum Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft IV aktualisiert. Bis die deutsche Übersetzung vorliegt, kann die französische Fassung dieser selben Seite eingesehen werden

Die empfindliche Zone bildet ein Schutzperimeter für Grundwasser und Oberflächengewässer gegen Nitrat aus der Landwirtschaft. Sie deckt das Territorium ab, dessen Grundwasser Nitratgehalte von 50 mg/l überschreitet bzw. Gefahr läuft sie zu überschreiten und das Territorium, das an der Eutrophierung der Nordsee beteiligt ist.

Pour savoir si vous êtes situés en zone vulnérable, vous pouvez consulter le site  WalOnMap.be.

 

Superficies et nombre d’exploitations concernées par la zone vulnérable :

Neben den Auflagen, die für das gesamte Gebiet Walloniens gelten, werden für die empfindliche Zone spezifische Maßnahmen angewandt :

1. Berechnung meines Boden-Bindungssatzes (BB)

In empfindlicher Zone wird neben der Berechnung, die auf Ausbringungsnormen von 230 kg Norg/ha Grünfläche und 115 kg Norg/ha Anbaufläche beruht, eine Berechnung auf der Grundlage der Ausbringungsnorm von 170 kg Norg/ha des gesamten Betriebes durchgeführt. 

Wenn die landwirtschaftliche Nutzfläche meines Betriebes sich hauptsächlich aus Dauergrünland (über 48 %) zusammensetzt, zieht diese Maßnahme die bedeutendste Folge nach sich.

2. Anbau einer Nitratbindenden Kultur

In empfindlicher Zone müssen 90 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die vor dem 1. September abgeerntet und ab dem 1. Januar erneut angebaut sein wird, mit einer Nitratbindenden Kultur (Aussaat oder Wiederaufwuchs) bedeckt sein. Diese Nitratbindende Kultur muss vor dem 15. September angebaut sein und darf ab dem 16. November vernichtet werden. 

3. Kurze Zwischenkulturen

In empfindlicher Zone muss für jede Leguminosen-Kultur, die vor dem 1. August abgeerntet wird, und auf die eine Weizenkultur folgt, zum 1. September eine Pflanzendecke angelegt werden, die bis zum 1. Oktober erhalten bleibt. 

Diese Pflanzendecke kann höchstens bis zu 50 % Leguminosen (nach Saatgutgewicht) enthalten.

Diese Maßnahme wird nicht angewendet auf Parzellen, auf die zwischen der Ernte der Leguminosen und der Aussaat des Weizens eine Kultur angebaut wird.

4. PAS - Kontrolle

Für 5 % der Betriebe, die in einer empfindlichen Zone gelegen sind, wird jährlich eine PAS-Kontrolle durchgeführt.

5. Spezifische Ausbringungszeiten

In empfindlicher Zone ist die Ausbringung von Mist und Kompost vom 1. Oktober bis zum 15. November verboten

6. Ausbringungsverbot auf gefrorenem Boden

In empfindlicher Zone ist die Ausbringung von Mist und Kompost auf gefrorenem Boden verboten.

7. Grundstücke in Hanglage

Es ist verboten in empfindlicher Zone auf Hackkulturen, die auf einer Parzelle angebaut worden sind, deren Gefälle mehr als 10 % beträgt, Mineraldüngung auszubringen, ausgenommen wenn:

  • Die Parzelle in einer Entfernung von mehr als 30 Meter von einem Oberflächengewässer liegt;
  • Unterhalb davon eine Grünfläche, ein Grassamenbau oder eine Brache "Fauna" liegen;
  • Am Fuß des Hangs ein Grasbewachsener Streifen von mindestens 6 Meter Breite angebaut worden ist;
  • Die Fläche der Parzelle weniger als 50 Ar beträgt;
  • Weniger als 50 % der Parzelle ein Gefälle von mehr als 10 % aufweist.

Auf einer angebauten Parzelle, die auf mehr als 50 % ihrer Fläche bzw. auf mehr als 50 Ar ein Gefälle von 15 % oder mehr aufweist ist das Ausbringen von mineralischem Dünger, Gülle, Jauche, Abwasser von Geflügel und Weichmist auf dem Teil der Parzelle verboten, der ein solches Gefälle aufweist.

Plus d'info ?

Consultez notre fiche technique  la zone vulnérable

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