Jeder Landwirt muss der Verwaltung mitteilen, welche Abwässer er aus der Tierhaltung, die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt worden sind, er exportiert bzw. importiert. Er muss Verwertungsverträge, vorherige Bekanntgaben und nachträgliche Bekanntgaben verfassen.

Der Bodenbindungssatz (B.B.) / taux de liaison au sol  jedes landwirtschaftlichen Betriebs muss zwingend unter 1 liegen bleiben. Ist dies nicht der Fall, steht es Ihnen frei unter gewissen Bedingungen Düngemitteltransfers durchzuführen.. 

Wie ist vorzugehen?  

Für die EDV-Version sind nachstehende Schritte zu unternehmen :

1. Einen Verwertungsvertrag abschließen 

Bevor jeglicher Betriebsdüngemitteltransfer zustande kommt, muss zwischen dem Abtretenden und dem Abnehmer ein Verwertungsvertrag (auch als Ausbringungsvertrag bezeichnet) abgeschlossen werden. Die beiden Parteien können den Vertrag an einem selben Tag elektronisch unterzeichnen. Jeder behält eine Kopie. 

2. Vorherige und nachträgliche Bekanntgabe

Der Abtretende /Zedent übermittelt den Teil "vorherige Bekanntgabe" des Transfers (auf  elektronischem Weg kann er dies sogar am Morgen des Tages tun, an dem der Transfer stattfindet) mittels des ad-hoc Formulars, das einen Tag lang für eine gewisse Art Betriebsdünger gültig ist. Konkret geht es darum die Verwaltung über den Transfer zu informieren. 



Innerhalb von 15 Tagen nach dem Transfer übermittelt der Zedent den Teil "nachträgliche Bekanntgabe" zwecks Bestätigung der tatsächlich übertragenen Mengen.



Achtung, die in diesem Formular angegebenen Mengen werden bei der Berechnung des Bodenbindungssatzes berücksichtigt. Wird dieses Dokument der Verwaltung nicht übermittelt, werden die "vorher bekannt gegebenen Mengen" im B.B. des Übernehmers und NICHT im B.B. des Abtretenden (Zedent) verbucht.

Um diese 2 Etappen, d. h. Vertrag, vorherige und sodann nachträgliche Bekanntgabe durchzuführen, ist es vorteilhafter der Einfachheit halber und für kürzere Fristen, den elektronischen Weg zu nutzen !

Ich rufe die Website der Verwaltung auf

Für diejenigen, die ihre Schritte nicht auf elektronischem Weg tun können, ist es möglich die Bekanntgabe in Papierversion zu machen bzw. den Telefondienst zu kontaktieren.  Weitere Informationen

Zusammenfassung der Schritte, die für Ausbringungsverträge und  Bekanntgaben zu unternehmen sind 

Es steht Ihnen frei jeden Schritt auf Papierversion oder per E-Mail zu tätigen. Der Abtretende und der Abnehmer behalten von jedem Dokument eine von den beiden Parteien unterzeichnete Kopie, die sie drei Jahre lang aufbewahren.  

vaches

Landwirte, deren Herde Parzellen beweidet, die nicht in ihrer Flächenerklärung angegeben sind, müssen über einen " Beweidungsvertrag / contrat de pâturage verfügen. Stickstoffexporte des Betriebs, die über Transfer oder Beweidungsvertrag erfolgen, werden mit dem B.B. verrechnet.

FAQ - Dokumente für Transfer und Ausbringungsvertrag

Alle Betriebe, die jährlich mehr als 2.500 kg Stickstoff erzeugen sowie die Betriebe, die jährlich weniger als 2.500 kg Stickstoff erzeugen und keine Freistellungsbescheinigung haben, welche jährlich von der Verwaltung ausgestellt wird. 

Ein Betrieb, dessen Vieh jährlich nie mehr als 2.500 kg organischen Stickstoff erzeugt hat, ist davon freigestellt Dokumente für den Transfer von organischen Abwässern zu erstellen (vorherige und nachträgliche Bekanntgaben), wenn er diese Freistellungsbescheinigung besitzt. Diejenigen, die betroffen sind, erhalten jährlich eine von der Verwaltung zugesandte Freistellungsbescheinigung. Für die Zuteilung dieser Freistellung stützt die Verwaltung sich auf die Stickstoffproduktion der Vorjahre (seit Festlegung des B.B.). Bei der Vertragsunterzeichnung ist dem Vertrag eine Kopie dieses Dokuments  beizulegen, und der Abnehmer muss sie zusammen mit dem Vertrag aufbewahren. In diesem Fall dient die im Vertrag angegebene Stickstoffmenge als exportierte Menge, die bei der Berechnung des B.B. des laufenden Jahres angegeben wird. Konkret wird ein zwischen dem 01.04.20 (01/04/N) und dem 30.03.21 (30/03/N+1) unterzeichneter Vertrag mit einer Freistellungsbescheinigung für den B.B. des Jahres 2020 (N) berücksichtigt.

Anmerkungen:
- Für einen Landwirt, der seine Tätigkeit beginnt, selbst wenn die Stickstoffproduktion unter 2.500 kg liegt, müssen vorherige und nachträgliche Bekanntgaben erstellt werden. Da die Verwaltung seine Stickstoffproduktion der Vorjahre nicht kennt, kann sie ihm diese Freistellungsbescheinigung somit nicht ausstellen.
- Wenn es sich bei dem Abtretenden um eine Privatperson handelt, sind die Transferbewegungen Pflicht, denn er kann nicht in den Genuss einer Freistellung gelangen, weil er kein Landwirt ist. Die Verwaltung kennt seine Stickstoffproduktion nicht und kann ihm somit keine Freistellungsbescheinigung ausstellen.

Ja, für den Abtretenden wie für den Abnehmer 3 Jahre lang. Der Abtretende muss der Verwaltung unterzeichnete Kontrolldokumente, insbesondere die vom Abnehmer unterzeichnete nachträgliche Bekanntgabe, bereitstellen können. 

Die Papierversion des Vertrags muss unterzeichnet und mindestens 15 Tage vor dem Transfer versandt sein. Der Vertrag, der elektronisch versandt wird, kann am Tag des Transfers unterzeichnet werden. 

 Bei den Vertragspartnern (Abtretender oder Abnehmer) muss es sich nicht unbedingt um Landwirte handeln. Ein Vertrag zwischen einem Landwirt und einer Privatperson ist somit durchaus möglich.

Allgemein werden Verträge auf der Grundlage von theoretischen Stickstoffgehalten des Betriebsdüngers abgeschlossen. Es ist jedoch möglich die Analyseergebnisse  zur reellen Zusammensetzung des Stickstoffs im Betriebsdünger geltend zu machen, vorausgesetzt die Entnahme wird von einem zugelassenen Labor bzw. von PROTECT’eau durchgeführt und von der Einrichtung als gültig anerkannt. Das Ergebnis der Analyse ist 4 Jahre lang gültig.

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