Eine zum Auffüllen und/ oder zur Reinigung des Zerstäubers genutzte Grasfläche muss : 

  • Eben sein
  • Mit einer nicht verholzenden Dauervegetation bedeckt sein,
  • Klar identifizierbar sein (zum Beispiel: auf den GAP-Plänen mit einem Kreuz angegeben sein)
  • Bestimmt sein für die Handhabung dieser Pflanzenschutzmittel (Keine Lagerung von Maschinen, kein Abweiden, usw.)

Die Mindestabmessungen der Grasfläche müssen dem Raumbedarf des Zerstäubers mit eingeklappten Rampen, zuzüglich 1,5 Meter um den Zerstäuber herum entsprechen.  Diese Mindestabmessungen müssen angepasst werden, wenn die Rampen auszuklappen sind, um das Gerät korrekt zu reinigen. 

Diese Flächen dürfen nicht angelegt werden in einer Entfernung von weniger als :

•     5 M. vom öffentlichen Straßen- und Wegenetz

•    10 M. von Wohnungen von Drittpersonen

•     10 M. von einem Oberflächengewässer, einer bevorzugten Wassereinlassstelle zum Grundwasser oder einer Einlaßstelle einer öffentlichen Abwasserleitung (Kanalisation).

Crédit : Comité régional phyto - Rélisation AFD

Gerätschaft



Für die Arbeit auf einer Grasfläche ist keinerlei Gerätschaft Pflicht. Es ist jedoch darauf zu achten über genügend Wasser und über die notwendige Gerätschaft zu verfügen, um das Auffüllen und/ oder die Reinigung der Gerätschaft korrekt auszuführen.

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