Reitsporthallen, für die es eines Umweltscheins bedarf, sieht die Gesetzgebung vor, dass sie die Vollständigen Bedingungen (CI) und die Sektoriellen Bedingungen (CS), die mit dem Sektor der Pferdehaltung in Zusammenhang stehen, einhalten.
Im Zweifelsfall muss ein Betriebsleiter seine Umweltgenehmigung einsehen, um sich zu vergewissern, dass er mit dem Gesetz konform ist.

Wie ist mit Pferdemist umzugehen?    

Als landwirtschaftlicher Betreiberkann ich ihn im Feld lagern und muss dabei die Lagerungsbedingungen einhalten, die vom Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement festgelegt worden sind.

Wenn ich kein landwirtschaftlicher Betreiber bin, muss die Lagerung von Mist und verschmutzten Stoffen auf einer dichten, betonierten Lagerungsfläche mit einer Auffanganlage für Sickersäfte erfolgen. Diese dichte Lagerungsfläche muss ausreichend groß sein. Eine Ausnahme: Betreiber, die eine Reitbahn von über 2000 m² besitzen. In diesem Fall dürfen verschmutzte Stoffe auf der Reitbahn liegen bleiben.

 

Zur Ableitung ist ein Ausbringungsvertrag abzuschließen bzw. sich an eine zugelassene Einrichtung zu wenden.

Lagerung

Flüssigdünger 

Die Lagerung von Flüssigdünger (Sickersäfte von Miststätten) und Abwasser, bei denen es sich nicht um Haushaltsabwasser handelt, muss in dichten Behältern und ohne Überlauf erfolgen.

Mist und verschmutzte Stoffe 

Wenn ich keine Erzeugernummer habe, ist die Lagerung von Mist und verschmutzten Stoffen auf dichter, betonierter Lagerungsfläche von ausreichenden Abmessungen zu gewährleisten, wobei Sickersäfte aufzufangen sind. Reithallen, die eine Reitbahn von mehr als 2000 m²  besitzen, bilden die einzige Ausnahme zu dieser Regel. In diesem Fall und insofern die Infrastrukturen dies erlauben, dürfen verschmutzte Stoffe auf der Reitbahn liegen bleiben.

Ist dies im Feld verboten?  

Lediglich Reithallen, die eine landwirtschaftliche Erzeugernummer besitzen, dürfen den Mist im Feld lagern, insofern die Lagerung unter Einhaltung derselben Bedingungen erfolgt, als diejenigen, die von den Landwirten angewandt werden. Siehe Kapitel  Lagerungsbedingungen von Betriebsdünger.

Vollständige Bedingungen: Link EWR (Erlass der Wallonischen Regierung)  
Sektorielle Bedingungen: Link EWR (Erlass der Wallonischen Regierung)

FAQ Abwasser aus der Pferdehaltung

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