Alle professionelle Nutzer von Pflanzenschutzmitteln werden fortan dazu angehalten der Verwaltungsstelle jedes Jahr den Ort bzw. die Orte anzugeben, wo die Arbeiten zwecks Auffüllen und Reinigung ihrer Zerstäubungsgeräte durchgeführt werden. 

 

Wenn Sie Landwirt sind und Sie zerstäuben, werden Sie gebeten anhand von der Flächenerklärung mitzuteilen, wo Sie diese Arbeiten durchführen. 

 

Für jede Arbeit kommen mehrere Orte in Frage 

Beispiel: Sie reinigen Ihren Zerstäuber meistens zeitweise im Feld und auf einer Grasbewachsenen Fläche, nachdem Sie gezielte Behandlungen durchgeführt haben bzw. um den Zerstäuber von außen zu reinigen. Auf PAC on web sind somit für die Arbeit „Reinigung“ die Optionen „im Feld“ und „auf einer Gras bewachsenen Fläche“ anzukreuzen.

Rubriken, die in der Flächenerklärung zu ergänzen sind : 

Für die andern professionellen Nutzer muss diese jährliche Erklärung verfasst werden anhand von einem Formular / formulaire , das angegeben ist in Anlage 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11.07.2013 über die Anwendung von Pestiziden, die mit der nachhaltigen Entwicklung kompatibel sind.

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