Für das Auffüllen und die Reinigung des Zerstäubers muss die Fläche im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel mechanische und chemische Festigkeit aufweisen. Das Ziel besteht darin jegliches Absickern von Pflanzenschutz- und Zusatzmitteln in den Boden zu vermeiden. 

Für das Anbringen einer neuen Fläche empfehlen wir Ihnen Beton mit den nachstehenden Eigenschaften zu verwenden

  • Minimale Festigkeitsklasse C35/45 
  • Umweltklasse EE4 und EA3
  • Konsistenzklasse S3 oder S4
  • HSR- (High Sulfate Resisting) und LA-Zement

Zögern Sie nicht für den Bau einer Betonfläche unseren Vorschlag für ein Lastenheft einzusehen einzusehen. 

Die Dokumente, die die Dichte des verwendeten Werkstoffs bescheinigen, müssen aufbewahrt werden (Beispiel: Rechnung, die die Eigenschaften des Betons angibt).

Die Mindestabmessungen einer dichten Fläche müssen mindestens dem Raumbedarf des Zerstäubers mit eingefahrenen Rampen entsprechen, wobei rundherum ein 1,5 m breiter Raum vorzusehen ist. 

Wenn es sich als notwendig erweist die Rampen teilweise oder ganz auszuklappen, um den Zerstäuber korrekt zu reinigen, müssen die Abmessungen der Betonplatte angepasst werden.

(Raumbedarf der Gerätschaft mit eingeklappten Rampen)

    Die dichte Fläche darf nicht angesiedelt werden in einer Entfernung von weniger als:

    •    5 M. vom öffentlichen Straßen- und Wegenetz,

    •    10 M. von Wohnungen von Drittpersonen,

    •    10 M. von einem Oberflächengewässer, einer bevorzugten Wassereinlaßstelle zum Grundwasser oder einer Einlaßstelle zu einer öffentlichen Abwasserleitung.

    Ausnahme :

    Für den Fall einer Fläche, die zur Reinigung des Zerstäubers eingerichtet worden ist, und vor dem 5. Juli 2019 bestand, gelten diese Entfernungen und Abmessungen nicht. Allerdings muss die Fläche groß genug sein, um Spülwasser aufzufangen. Auch ist jegliche Gefahr einer Ableitung ins Grundwasser, in Oberflächengewässer und in Abwasserleitungen zu vermeiden. Zwischen einem Schacht und einer dichten Fläche ist immer eine Entfernung von 10 M. einzuhalten. Außerdem wird empfohlen für eine dichte Fläche, die vor dem 5.7.2019 bestanden hat, einen Beleg (Foto, Luftbild, Inrechnungstellung von Arbeiten, Pläne, usw.) aufzubewahren.

    Vorrichtungen der dichten Fläche 

    1.Wenn die Fläche genutzt wird, um den Zerstäuber zu reinigen (Reinigung außen und/oder innen)

    Das mit Pflanzenschutzmitteln verunreinigte Abwasser, das auf die dichte Fläche ausgeschüttet wird, muss abgeleitet werden:

    •    entweder zu einer Abwasseraufbereitung  (biologische Kläranlage, Biofilter, usw.), der ggf. ein Ausweichlagerbehälter vorhergeht.  

    •    oder zu einem Lagerungsbehälter bis ein externer Dienstleister es aufbereitet bzw. eine zugelassene Sammelstelle es abtransportiert.

    Das Sammlerkanalnetz für Abwasser, das aus der dichten Fläche stammt, muss es ermöglichen die mit Pflanzenschutzmitteln verschmutzten Abwasser vom Regenwasser zu trennen. Wenn die Fläche nicht überdacht ist (Innenhof/Schuppen), ist eine funktionierende Anlage zur Trennung von Abwasser / Regenwasser vorzusehen.  

    Beispiele für Anlagen, die Abwasser von Regenwasser trennen  
    Bouchon à interchanger
     Auszuwechselnder Verschluss
    Tuyau souple amovible
     Abnehmbarer Schlauch

    2.  Si l’aire étanche est utilisée uniquement pour remplir le pulvérisateur 

    Wenn die dichte Fläche nur dem Auffüllen des Zerstäubers dient, und eine funktionierende Überlaufsperrvorrichtung vorhanden ist, ist keinerlei Anlage zur Sammlung von Abwasser notwendig. Es wird jedoch wärmstens empfohlen in der Nähe der dichten Fläche Absorbermaterial zu lagern, um zufällig abgeflossenes Wasser aufzufangen. 

     

    Ausgenommen sind Befüllungsvorfelder, die in Präventivzone für Wasserfassungen gelegen sind.

    Achtung: In einer Präventivzone für Wasserfassungen (Zone IIa und IIb) müssen die dichten Flächen mit einer Anlage zur Flüssigkeitsrückgewinnung ausgestattet sein. 

    3. Sonderfall der Mehrzweckflächen

    Die dichte Fläche, die verwendet wird, um den Zerstäuber aufzufüllen und/oder zu reinigen, kann auch anderen Zwecken dienen (Beispiel: Reinigung weiterer landwirtschaftlicher Maschinen, Betanken mit  Kohlenwasserstoffen). Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn die nachstehenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind: 

    • Die unterschiedlichen auf der Fläche ausgeschütteten Wasserarten bzw. Schadstoffe dürfen nicht: 
      • Mit Pflanzenschutzmittelhaltigen Abwässern gemischt werden 
      • Müssen entsprechend der geltenden Gesetzgebung verwaltet werden. 
    • Die Fläche darf nicht gleichzeitig zu mehreren Zwecken genutzt werden.
    • Die technischen Vorschriften, die mit anderen Nutzungszwecken zusammenhängen, müssen berücksichtigt werden (Beispiel: Vorschriften für die Betankungsposition mit Kohlenwasserstoffen).

    FAQ

    Nein

    Nein. Zwischen zwei Befüllungsvorgängen wird die Innenwand des Behälters nicht immer gespült. Der Behälter des Zerstäubers ist folglich bei jedem Auffüllvorgang weder unbedingt völlig leer, noch sauber. Daher besteht bei Überlauf des Zerstäuberbehälters Verschmutzungsgefahr. Zudem beginnt die Zubereitung der Spritzbrühe mit dem Behälter, der mit Wasser gefüllt wird. Dies ist somit Teil der Arbeiten zur Handhabung von Pflanzenschutzmitteln, die im Gesetz festgelegt sind.

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