In Kürze wird die Verwaltung den Landwirten die Ergebnisse des berechneten voraussichtlichen Bodenbindungssatzes zusenden. Achtung, nicht alle Landwirte erhalten das Schreiben! Nur diejenigen, deren voraussichtlicher Bodenbindungssatz > 1 werden dieses Schreiben erhalten.  Es schlägt übrigens Lösungen vor, die vor Ende des Monats März in die Tat umgesetzt werden sollen, d.h. Vertrag, Austausch organischer Substanzen, usw.



Am 31. März 2023 endet somit auch die Frist, zu dem organische Stoffe bei der Berechnung des Bodenbindungssatzes des laufenden Jahres berücksichtigt werden. Für das Wirtschaftsjahr B.B. 2022 werden bei der Berechnung die zwischen dem 1.4.22 und dem 31.3.23 getätigten Transfers sowie das Viehverzeichnis des Viehs berücksichtigt, welches vom 1.1.22 bis zum 31.12.22 anwesend gewesen ist. 



Die Verwaltung übersendet dieses Schreiben, in dem sie sich auf eine Berechnung stützt, die auf nicht endgültige Angaben beruht, über die sie verfügt. Somit wird jedem Landwirt empfohlen die Exaktheit dieser Informationen zu prüfen 

Sie können, um Ihre Angaben einzusehen, sich auf der Website der Direktion Bodenschutz über Ihren persönlichen Bereich (Mon Espace) in der Rubrik „Effectuer une simulation de taux de liaison au sol/ Simulation zum Bodenbindungssatz erstellen“ einloggen.

Pour consulter vos données, vous pouvez vous connecter via votre espace personnel sur le dans la rubrique « Effectuer une simulation de taux de liaison au sol ». 

itere Informationen? Gehen Sie auf unsere Seite  Bodenbindungssatz 

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